Willkommen bei der Entspannungsakademie®

Fördermaßnahmen

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“, den wir gerne akzeptieren, fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung!

Folgende Voraussetzungen sind für die Vergabe des Bildungsschecks zu erfüllen:
 ●  Der Sitz Ihres Unternehmens liegt in NRW (Nordrhein-Westfalen).
 ●  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben
     oder in einer Arbeitsstätte in NRW beschäftigt sind. Ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
 ●  Die MitarbeiterInnen haben seit zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
 ●  Das Land NRW übernimmt 50% der Seminargebühr (abzüglich der Verpflegungskosten und eventueller Rabatte) bis
     max. € 500,-- brutto pro Bildungsscheck, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder das Unternehmen.

So geht's:
 ●  Sie suchen sich aus unserem Angebot von Seminaren, Workshops und Aus- und Weiterbildung Ihre Veranstaltung aus.
 ●  Sie selbst oder Ihr Unternehmen beantragt den Bildungsscheck bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle.
     Sie finden diese unter nachstehendem Link.
 ●  Das original des Bildungsschecks sowie Ihre Anmeldung senden Sie uns zu. Der Bildungsscheck muss für den
     Veranstaltungstermin gültig und sowohl von Ihnen als auch der Beratungsstelle unterschrieben sein.
 ●  Sie bezahlen die um den Bildungsscheck reduzierte Rechnung. Die Abwicklung mit dem Träger (Ministerium für Arbeit,
     Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) wird durch uns vorgenommen.

Weitere und detaillierte Informationen erhalten Sie unter - www.bildungsscheck.nrw.de

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